Mit der österreichischen Umsetzung der EU-NIS2-Richtlinie wird Informationssicherheit für eine ganze Schicht des Mittelstands zur gesetzlichen Pflicht. Die Verantwortung liegt ausdrücklich bei der Geschäftsführung — persönlich.
NIS2 verschiebt die Frage vom technischen Detail zur Verantwortung der Leitungsebene. Was sich konkret ändert:
Eine indikative Orientierung — keine Rechtsberatung. Im Erstgespräch klären wir Ihren konkreten Fall verbindlich.
Vom klaren Einstieg bis zur dauerhaften Betreuung. Jede Stufe baut auf der vorherigen auf.
Jede Option als Festpreis je nach Umfang — kein Stundenzählen, volle Planungssicherheit. Den passenden Umfang klären wir im kostenlosen Erstgespräch.
Kurze, ehrliche Antworten — eine vertiefende Einordnung gerne im Erstgespräch.
Das NIS-Gesetz 2026 setzt die EU-NIS2-Richtlinie in Österreich um. Das Inkrafttreten ist für Oktober 2026 vorgesehen; der genaue Stichtag wird mit der Kundmachung im Bundesgesetzblatt feststehen. In der Praxis ist der Aufbau einer belastbaren Sicherheitsstruktur ohnehin ein Weg über mehrere Monate — ein gut geplanter Einstieg ist zu jedem Zeitpunkt der richtige Schritt, auch nach Inkrafttreten.
Direkt nur, wenn Ihr Unternehmen die Schwellenwerte erfüllt (50+ Mitarbeitende oder über 10 Mio. EUR Jahresumsatz) und einem betroffenen Sektor angehört. Indirekt erreichen die NIS2-Anforderungen aber praktisch jedes Unternehmen, weil größere Kunden ihre Pflichten vertraglich an die Lieferkette weitergeben. Erfahrung aus der Praxis: Auch nicht-direkt-verpflichtete Zulieferer werden zunehmend zu Nachweisen gefordert.
NIS2 nimmt die Geschäftsführung explizit in die Pflicht. Bei Verstößen drohen Geldbußen von bis zu 1,4 % des weltweiten Jahresumsatzes (für „wesentliche Einrichtungen" sogar bis 2 %). Zusätzlich können Personen in Leitungsfunktionen zeitweise von der Ausübung dieser Funktion ausgeschlossen werden. Eine dokumentierte Risikomanagement-Struktur und die nachweisbare Befassung des Managements sind daher nicht optional — sie sind Haftungsschutz.
Ein ISMS nach ISO 27001 ist eine sehr gute Grundlage — aber kein Automatismus. Viele NIS2-Anforderungen sind damit bereits abgedeckt: Risikomanagement, technische Maßnahmen, Awareness. Ergänzt werden müssen NIS2-spezifische Meldepflichten (24-h-Frühwarnung, 72-h-Erstmeldung, Abschlussbericht binnen einem Monat), Lieferkettensicherheit und die dokumentierte Geschäftsführungs-Verantwortung. In der Praxis bauen wir ISMS und NIS2-Compliance daher meist als ein integriertes Projekt.
Der Aufwand hängt stark von Unternehmensgröße und aktuellem Reifegrad ab — eine pauschale Antwort wäre unseriös. Als Erfahrungswerte aus bisherigen Mandaten zur ersten Orientierung (kein Richtwert, jeder Fall einzeln betrachtet): Positionierung (Option 1) typischerweise wenige Tage; begleitete Umsetzung (Option 2) je nach Komplexität über mehrere Monate verteilt; laufende Betreuung (Option 3) als monatliche Pauschale. Jede Option zum Festpreis je Scope — kein Stundenzählen. Den passenden Rahmen klären wir im kostenfreien Erstgespräch.
Unverbindlich klären wir, ob und wie das NISG 2026 Sie betrifft — und welcher der drei Wege für Sie sinnvoll ist.
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